Verkauf geerbte immobilie schweiz


Informieren Sie sich hier zu folgenden Themen:

 

  • Verkauf geerbtes Haus Immobilie Schweiz
  • Maklergebühr Schweiz
  • Notarkosten Grundstücksverkauf Schweiz
  • Handänderungssteuer Grunderwerbsteuer Schweiz
  • Verkauf Immobilie lastenfrei
  • Kraftloserklärung Schuldurkunde

Enthält der Nachlass an Immobilienvermögen nur das Wohnhaus der Eltern, stellte sich für Erben aus Deutschland die Frage des Weiterverkaufs. Denn es sind die jährlich anfallenden Kosten und der Unterhalt für das Haus zu bedenken. Je nach Alter und Zustand der Immobilie ist hierfür ca. 1 % des Werts der Immobilie pro Jahr zu veranschlagen. Die Gemeinde erhebt eine jährliche Grundsteuer. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass künftig in der Schweiz eine zusätzliche Steuer auf solche Immobilien eingeführt wird, die von ihren Eigentümern nicht als Erstwohnsitz genutzt werden.

 

Beim Weiterverkauf der zumeist die Einschaltung eines örtlichen Maklers erforderlich. Üblicherweise trägt in der Schweiz die Maklerkosten der Verkäufer. Je nach Region erhebt der Makler eine Courtage von 3 % bis 5 % des Kaufpreises, die bei Beurkundung des Kaufvertrages fällig wird.

 

Die Kosten des Notars für die Beurkundung des Kaufvertrags von circa 2 % des Verkaufspreises hat in der Schweiz der Erwerber zu tragen oder die Kosten werden geteilt.

 

Je nach Kanton können eine Handänderungssteuer (Grunderwerbsteuer) und eine Grundbuchsteuer erhoben werden, die zwischen 1% Prozent und 3 % des Kaufpreises beträgt. Je nach Kanton haben diese Steuern entweder der Erwerber allein oder beide Kaufvertragsparteien zu tragen.

 

Oft sind im Grundbuch noch alte Belastungen auf die Immobilie eingetragen, die längst getilgt sind, aber bei denen die Schuldbriefe nicht mehr auffindbar sind. Es kommt vor, dass bei Banken in Deutschland die Schuldbriefe für Immobilien in der Schweiz nicht mehr auffindbar sind. Dann bleibt dem Immobilieneigentümer nichts anderes übrig, als vor dem Verkauf einen Schweizer Rechtsanwalt mit der Durchführung eines behördlichen Verfahrens auf Kraftloserklärung der Schuldbriefe zu beauftragen. Dies verzögert den Weiterverkauf der Immobilie und ist mit Kosten von mehreren Tausend CHF verbunden ist. Wer das Kraftlosverfahren nicht abwarten will, muss bei Beurkundung zugunsten des Erwerbers einen Sicherheitseinbehalt in Kauf nehmen.

Dr. herter – ihr Rechtsanwalt für den Schweiz- deutschen Erbfall

Rufen Sie Dr. Herter an: 069 6300840 

Senden Sie Ihre Anfrage an Dr. Herter per E-Mail: info@dr.herter.com