Erben in der Schweiz, Vermögen in der Schweiz


Neues Schweizer Erbrecht - wichtigte Änderungen beim Pflichtteil

Das neue Schweizer Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es gilt für Erbfälle ab diesem Datum. Die wichtigsten Änderungen betreffen den Pflichtteil: Der Pflichtteilsanspruch der Eltern des Erblassers entfällt völlig. Die Pflichtteilsquote der Kinder des Erblassers wird von 3/4 auf 1/2 reduziert. Der Pflichtteilsanspruch von Ehegatten entfällt schon dann, wenn im Zeitpunkt des Erbfalls ein Scheidungsverfahren anhängig ist.

Hier erhalten Sie informationen zum Schweiz-deutschen Erbfall aufgrund des noch geltenden Rechts

Der schweizerisch-deutsche Erbfall und die Vermögensanlage in der Schweiz sind eine Spezialdisziplin von Rechtsanwalt Dr. Herter, die auf einer langjährigen produktiven Zusammenarbeit mit einem Züricher Anwaltskollegen gründet. Auf diesem sehr komplexen Rechtsgebiet genießt Dr. Herter das Vertrauen der Mandanten dank seiner profunden Kenntnis der zwischenstaatlichen juristischen Zusammenhänge, seines Erfahrungsschatzes, seines Hintergrundwissens und dank seiner wertvollen Kontakte.

 

Dr. Stefan Herter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt/Main, berät private Kunden und Unternehmen im besonderen zum schweizerisch-deutschen Erbfall und Vermögensanlage in der Schweiz - und auf weiteren ausgewählten Rechtsgebieten...

Rechtsanwalt Dr. Herter berät Sie umsichtig und praxisnah auch in Fällen, bei denen ein behutsames Vorgehen geboten ist. Er vertritt und verteidigt konsequent Ihre Interessen und Ansprüche  im schweizerisch-deutschen Erbfall:

  • bei Fragen über die erbrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen von Vermögensanlagen in der Schweiz, Bankkonten, Wertpapierdepots, Immobilien, Immobilien AGs, Stiftungen, Trusts und Strukturen;
  • bei der aktiven Wahrung Ihrer Rechte als Erbe von Deutschland aus gegenüber Schweizer Miterben, Schweizer und Liechtensteiner Banken, Vermögensverwaltern und Behörden;
  • Schweizer Staaatsbürger bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft in Deutschland, gerichtlich und außergerichtlich;
  • bei Verhandlungen über eine gütliche Einigung der Erben;
  • bei der Erbauseinandersetzung, also der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft in der Schweiz, bei der Erbteilung gegenüber deutschen und Schweizer Erben und gegenüber Schweizer Willensvollstreckern;
  • bei der Durchsetzung von Auskunftsansprüchen und Herausgabeansprüchen gegen Miterben und gegen Besitzer von Vermögen des Erblassers in der Schweiz;
  • bei der Verteidigung und bei der Abwehr unberechtiger Erb- und Pflichtteilsansprüche;
  • bei Abwehrmaßnahmen und Vorkehrungen gegen Vermögenstransaktionen des Erblassers im Ausland, die Ihre Erb- und Pflichtteilsrechte beeinträchtigt haben können
  • bei der Ermittlung von Vermögenstransfers Vermögensanlagen bei Banken und Vermögensverwaltern in der Schweiz und Liechtenstein, sowie der Nachverfolgung von Vermögenstransfers in Stiftungen, Trusts und Strukturen.

Dr. Herter -Ihr Rechtsanwalt für den schweizerisch-deutschen Erbfall

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